Samstag, 19. Dezember 2009

Schlägt man Dir auf die rechte Backe , so halte ihm dei linke hin

Unberührt lassen kann es uns nicht, wenn die größte Gefahr für die 150.000 Christen im Heiligen Land in deren Emigration besteht, und zwar aus politischen, wirtschaftlichen und religiösen Gründen.

Unberührt lassen kann es uns nicht, wenn im Staat Orissa in Indien Hindufanatiker 2008 64 christliche Kirchen und 4000 Wohnungen von Christen zerstören.

Unberührt lassen kann es uns nicht, wenn in Saudi-Arabien am stärksten gegen die Religionsfreiheit verstoßen wird, indem die christlichen Gastarbeiter (fast 1 Mill.) keine Möglichkeit zu einem Gottesdienstbesuch haben, ihnen das Tragen von einem Kreuz, einem Rosenkranz, der Besitz einer Bibel, das Beten in der Öffentlichkeit verboten ist.

Unberührt lassen kann es uns nicht, wenn sich die Lage der Christen in Pakistan von Jahr zu Jahr verschlechtert. Das Blasphemiegesetz (Art. 295,
§ Bund C ) ahndet die Beleidigung des Koran mit lebenslanger Haft und die Beleidigung des Propheten mit lebenslanger Haft oder Todesstrafe. Jederzeit müssen Christen damit rechnen, dass sie unschuldig der Bosheit eines extremen Muslim zum Opfer fallen und von ihm des Angriffs auf Koran oder Prophet bezichtigt werden. Bei einem Freispruch vor Gericht übernimmt häufig der Mob in Selbstschutz die Bestrafung.

Unberührt lassen kann uns nicht, wenn zwar die Regierung in Ägypten keine Christenverfolgung betreibt, aber vermehrt islamistische Kräfte die Christen attackieren. Die Angabe der Religionszugehörigkeit im Pass führt zu Diskriminierung in den verschiedensten Bereichen. Christen sind Bürger zweiter Klasse. Erschütternd sind auch die Entführungen 14-jähriger Mädchen und deren Zwangsislamisierung und –verheiratung. Baugenehmigungen für Kirchen sind nur unter großen Schwierigkeiten zu erreichen.

Unberührt lassen kann uns nicht, wenn in der Türkei die ältesten Kirchen, nämlich die assyrische, syrische, chaldäische und maronitische Kirche, nicht
anerkannt sind und damit über keine Rechte verfügen. Die jüdische Gemeinde, die Angehörigen der Griechisch-Orthodoxen Kirche und die der Armenischen Kirche zählen zu den „unter Schutz stehenden“ Minderheiten. Die röm.-kath. Kirche und die protestantischen Gemeinschaften dürfen keine Immobilien kaufen oder erben, kein Personal ersetzen und kein Gerichtsverfahren anstrengen, sie stellen keine Rechtspersönlichkeit dar.
Im Tur Abdin, wo die ältesten christlichen Klöster liegen, haben drei kurdische Dörfer einen Enteignungsprozess gegen das zentrale Kloster Mar Gabriel in Gang gesetzt, und dies auch mit der Begründung, dort habe früher eine Moschee gestanden. Das Kloster wurde 387 erbaut.

Keine Kommentare: