Dienstag, 7. September 2010

1 Kor 6

Rechtsstreitigkeiten sollte es unter Christen überhaupt nicht geben (V. 7). Schon gar nicht sollten sie mit ihren Klagen vor heidni­sche Richtergehen. Die Gemeinde lebt von Ostern her und auf die Wieder­kunft Christi hin, das heißt für den Einzelnen: von der Taufe her und auf das Gericht hin: „Ihr seid reingewaschen, seid geheiligt, seid gerecht ge­worden“ (V. 11). Aus dem, was die Gemeinde ist, ergibt sich die Norm für ihr Verhalten. Der Apostel gibt hier nicht Vorschriften, sondern Mahnun­gen; der Verzicht auf das Recht kann nicht einfach gefordert werden. Aber jeder Christ soll sich im Einzelfall als Christ entscheiden; wenn er gegen einen Bruder den Rechtsweg beschreitet, ist es nicht das Gleiche, wie wenn ein Heide gegen einen Heiden prozessiert. Hier gilt Röm 12, 2: „Gleicht euch nicht dieser Welt an, sondern wandelt euch und erneuert euer Denken, damit ihr prüfen und erkennen könnt, was der Wille Gottes ist.“-

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