Dienstag, 7. September 2010
1 Kor 6
Rechtsstreitigkeiten sollte es unter Christen überhaupt nicht geben (V. 7). Schon gar nicht sollten sie mit ihren Klagen vor heidnische Richtergehen. Die Gemeinde lebt von Ostern her und auf die Wiederkunft Christi hin, das heißt für den Einzelnen: von der Taufe her und auf das Gericht hin: „Ihr seid reingewaschen, seid geheiligt, seid gerecht geworden“ (V. 11). Aus dem, was die Gemeinde ist, ergibt sich die Norm für ihr Verhalten. Der Apostel gibt hier nicht Vorschriften, sondern Mahnungen; der Verzicht auf das Recht kann nicht einfach gefordert werden. Aber jeder Christ soll sich im Einzelfall als Christ entscheiden; wenn er gegen einen Bruder den Rechtsweg beschreitet, ist es nicht das Gleiche, wie wenn ein Heide gegen einen Heiden prozessiert. Hier gilt Röm 12, 2: „Gleicht euch nicht dieser Welt an, sondern wandelt euch und erneuert euer Denken, damit ihr prüfen und erkennen könnt, was der Wille Gottes ist.“-
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