Griechenland : Die der Volksversammlung zukommenden Entscheidungen wurden zunächst durch Handheben, bei der WAHL(!) von Beamten durch Abgabe v. Stimmsteinen in den Fällen getroffen, in denen es sich um Freispruch oder Verurteilung eines Angeklagten, um Erreichung eines Privilegs (Elsner , od. Verstehtnix wäre da unmöglich!)oder um Verleihung des Bürgerrechts handelt( keine Asylantenschwemme ), wobei in Athen mindestens 600 Stimmen zur Gültigkeit der Abstimmung erforderlich waren. Im Homerischen Epos wurde durch Zuruf abgestimmt, ebenso in Sparta.
Die Katastrophe in der Wahlordnung begann in Rom, als in der Kaiserzeit die Wahl der
Magistrate auf den Senat (also weg v. einer direkten Demokratie) übertragen wurde, wobei noch einige Abgeordnete des Ritterstandes beigezogen wurden. Pfui ! Wie im alten Rom od. im neuen Österreich!
Montag, 10. September 2007
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